CBD als Nahrungsergänzungsmittel: Cannabidiol ist nach Regelung des §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes kein Arzneimittel. Vielmehr ist die Verwendung von ernährungsfördernden Pflanzen-Rohstoffen wie CBD in der EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG ausdrücklich als Gegenstand einer Nahrungsergänzung vorgesehen und frei am Markt zu erwerben. Die Verwendung von CBD als Nahrungsergänzungsmittel ist demnach zulässig. Das CBD-Öl fällt unter diese Regelung und ist somit legal zu erwerben, da praktisch THC-frei!
„Das CBD Produkt darf nicht mehr als 0,2% THC enthalten.“
Zusammenfassend muss man als Käufer lediglich auf folgende Punkte achten:
- THC-Gehalt unter 0,2%
- CBD als Nahrungsergänzungmittel / Kosmetikprodukt erwerben
- Verkauf ab 18 Jahre
Sollten diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, dann ist CBD nicht legal. Dies gilt vor allem für alle Verkäufer, die Cannabidiol Produkte mit einem Heilversprechen oder als Arneimittel verkaufen.Sollte CBD aber von einem Arzt als Heilmittel oder Arzneimittel für einen Patienten genutzt werden, muss hierfür ein Rezept vorliegen.
Deutsches Gesetz:
CBD ist nach Regelung des §2 und §3 des deutschen Arzneimittelgesetzes kein Arzneimittel mehr.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html
Rechtliches
Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise dar.Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Trocken, kühl und lichtgeschützt lagern.